Auf dieser Seite befinden sich alle Informationen zur Geheimhaltungsvereinbarung mit der Kennzeichnung GHV-1. Diese Seite wird bei Änderungen zu diesem Vertragstyp umgehend aktualisiert. Bei Fragen zu diesem Vertrag bitte direkt die Ansprechpartner kontaktieren.
Die Geheimhaltungsvereinbarung ist nach aktuellem deutschen Recht und neusten Datenschutzstandards gültig.
Diesen Vertrag müssen die nachfolgenden Positionen abschließen:
Es gibt viele Gründe, warum die Geheimhaltungsvereinbarung benötigt wird. Der bereits ausreichende Grund ist der Schutz der Privatsphäre und damit auch der Schutz der persönlichen Daten unserer Endnutzer. Da Mitarbeiter in den oben genannten Positionen Zugriff zu eben jenen persönlichen Daten haben, damit die Jobs entsprechend durchgeführt werden können. Gerne würden wir jedem das Vertrauen schenken, dass er mit diesen Daten vernünftig und behutsam umgeht, allerdings haben andere Projekte und auch die Vergangenheit bewiesen, dass dies nicht ausreichend ist.
Zusätzlich schützt die Geheimhaltungsvereinbarung auch die Interessen der Organisation, sowie die Ideen, Konzepte und das Gedankengut der beiden Vertragspartner. Wir sind uns sicher, dass eine vernünftige und auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit mit unserer Geheimhaltungsvereinbarung einfach besser und sicherer funktioniert.
Wie bereits genannt, gibt es einige Baustellen, die mit diesem Vertrag direkt geschützt werden können. Uns ist es wichtig, dass dies auch direkt im Vertrag zu erkennen ist, weswegen wir bei der Formulierung explizit darauf geachtet haben.
Trotzdem erfolgt an dieser Stelle eine grobe Übersicht, wofür dieser Vertrag genutzt wird:
Wir bieten grundsätzlich einen Mustervertrag vor Vertragsabschluss an, der dann selbstverständlich nicht die Daten des Vertragspartners enthält. Damit wir den Zugriff zu diesem Mustervertrag gewähren, muss jedoch vorher eine Einwilligung erfolgen, dass dieses Muster nicht missbraucht wird, auch wenn kein Vertragsabschluss erfolgt. Zusätzlich erwarten wir mindestens eine erfolgreiche Durchführung der Identitätsbestätigung durch CYREX IDENT, die für einen Vertragsabschluss sowieso notwendig wäre.
Das Head Management behält sich vor bei gewissen Personen keinen Zugriff auf einen Mustervertrag zu gewähren.
Für den Vertragsabschluss ist in jedem Fall ein gut verlaufendes Bewerbungsgespräch und eine Identitätsverifikation über CYREX IDENT notwendig. Ein Vertragsabschluss ohne vorherige Verifikation der eigenen Identität ist nicht möglich. Weitere Informationen befinden sich auf der Seite CYREX IDENT.