Auf dieser Seite befinden sich alle Informationen zum Lizenzvertrag Content mit der Kennzeichnung LVCM-1. Diese Seite wird bei Änderungen zu diesem Vertragstyp umgehend aktualisiert. Bei Fragen zu diesem Vertrag bitte direkt die Ansprechpartner kontaktieren.
Der Lizenzvertrag ist nach aktuellem deutschen Recht und neusten Datenschutzstandards gültig.
Diesen Vertrag müssen die nachfolgenden Positionen abschließen:
Unsere Organisation bietet sehr viele Inhalte und benötigt daher auch viele unterschiedliche Mitarbeiter die bei der Erstellung der Inhalte helfen. Da wir ein ehrenamtliches Projekt sind und keine richtigen Arbeitsverträge existieren, gibt es schnell Unklarheiten bei den Themen Urheberrechte, Nutzungsrechte, Distributionsrechte und anderweitige Probleme.
Um all diese Themen schnell und effizient für beide Seiten zu klären, nutzen wir unseren Lizenzvertrag Content, der für die Content Abteilung spezialisiert ist.
Im Groben wird der Vertrag dafür verwendet, die Unklarheiten zu diversen oben genannten Themen zu klären und der Organisation die Rechte zur Nutzung, Bearbeitung und Distribution an Inhalten für das Projekt einzuräumen, sofern diese explizit für das Projekt erstellt worden sind.
An dieser Stelle eine grobe Übersicht, wofür dieser Vertrag genutzt wird:
Wir bieten grundsätzlich einen Mustervertrag vor Vertragsabschluss an, der dann selbstverständlich nicht die Daten des Vertragspartners enthält. Damit wir den Zugriff zu diesem Mustervertrag gewähren, muss jedoch vorher eine Einwilligung erfolgen, dass dieses Muster nicht missbraucht wird, auch wenn kein Vertragsabschluss erfolgt. Zusätzlich erwarten wir mindestens eine erfolgreiche Durchführung der Identitätsbestätigung durch CYREX IDENT, die für einen Vertragsabschluss sowieso notwendig wäre.
Das Head Management behält sich vor bei gewissen Personen keinen Zugriff auf einen Mustervertrag zu gewähren.
Für den Vertragsabschluss ist in jedem Fall ein gut verlaufendes Bewerbungsgespräch und eine Identitätsverifikation über CYREX IDENT notwendig. Ein Vertragsabschluss ohne vorherige Verifikation der eigenen Identität ist nicht möglich.