Diese Richtlinien können bei Bedarf erweitert, verändert oder gekürzt werden.
Das Head Management besteht aus den sieben Head Management Mitgliedern und entscheidet gemeinsam im Rahmen der Head Management Richtlinien über die Zukunft der Organisation.
Eine Mehrheitsentscheidung kommt zustande, wenn entweder ein einstimmiges Ergebnis des Head Managements vorliegt, oder bei einer Abstimmung über 50% für eine Seite erreicht werden.
Kann das Head Management sich bei einer Diskussion nicht einigen, ist jedes Head Management Mitglied berechtigt eine Abstimmung einzuleiten. Sind bei einer Abstimmung über 50% der Stimmen erreicht, wird die Entscheidung der Mehrheit berücksichtigt. Kommt es bei einer Abstimmung, z. B. durch nicht belegte Positionen, zu einem 50/50 Ergebnis, so sind die Stimmen der Vorsitzenden doppelt zu werten.
Den Vorsitz des Head Managements bilden derzeit die jeweiligen amtierenden Personen in den Positionen Executive Director, Operating Director und Technology Director. Die Anteile sind dabei wie folgt aufgeteilt: 33,34% Executive Director, 33,33% Operating Director und 33,33% Technology Director.
Bei Suspendierungen von Head Management Mitgliedern müssen über 50% des Head Managements für die entsprechende Maßnahme gestimmt haben. Die Suspendierung des Executive Directors benötigt jedoch die schriftliche Zustimmung der Vorsitzenden (Operating Director und Technology Director), sowie einen amtierenden Operating Director zur vorrübergehenden Übernahme der Pflichten. Eine Suspendierung ist immer temporär und auf maximal zwei Monate beschränkt. Sollte nachgewiesen werden, dass eine Suspendierung unberechtigt ist oder aus persönlichen Gründen erfolgte, können die Vorsitzenden die Suspendierung jederzeit aufheben, auch wenn keine Mehrheit vorliegt.
Bei einer Degradierung findet automatisch eine Abstimmung im Head Management statt. Es muss entweder zu einem einstimmigen Ergebnis durch Diskussion oder zu einer Mehrheit kommen um eine gültige Entscheidung festzulegen. Eine solche Abstimmung kann nur durch ein Head Management Mitglied eingeleitet werden. Executive Director und Operating Director können Stimmen die auf persönlicher Basis beruhen für nichtig erklären und entsprechende Stimmen aus der Abstimmung entfernen lassen, sofern kein entsprechender Gegenbeweis geliefert werden kann. Selbiges kann das Head Management auch mit über 50% der Head Management Mitglieder mit der Stimme des Executive Directors und/oder des Operating Directors durchführen, sofern keine Gegenbeweise vorgelegt werden können.
Beförderungen in eine Head Management Position können von jedem Head Management Mitglied oder alternativ von den Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Es ist zu beachten, dass die Forderungen oder Vorschläge der Vorsitzenden jederzeit zu berücksichtigen sind. Dennoch sind für Beförderungen über 50% der Stimmen, also die Mehrheit notwendig. Executive Director und Operating Director können Stimmen die auf persönlicher Basis beruhen für nichtig erklären und entsprechende Stimmen aus der Abstimmung entfernen lassen, sofern kein entsprechender Gegenbeweis geliefert werden kann. Selbiges kann das Head Management auch mit über 50% der Head Management Mitglieder mit der Stimme des Executive Directors und/oder des Operating Directors durchführen, sofern keine Gegenbeweise vorgelegt werden können.
Um Mitglied des Head Managements zu werden, ist die ausnahmslose Erfüllung aller vom Head Management festgelegten Anforderungen zu gewährleisten. Die direkte Einstellung innerhalb der Head Management Ebene ist allerdings auch dann nur mit einer Probezeit von mindestens vier Wochen möglich. Am Ende der Probezeit, entscheidet die verbleibende Mehrheit über den weiteren Verbleib des Head Management Mitglieds. Auch in der Probezeit hat ein Head Management Mitglied alle Rechte und Pflichten, die für die jeweilige Position, oder für das Head Management generell festgelegt sind. Im Falle von Missbrauch der Position oder Rechte, können die Vorsitzenden auch ohne vorherige Abstimmung die Probezeit beenden. Hierzu muss ausschließlich eine Mehrheit innerhalb der obersten Ebene zustande kommen. Die Mehrheit kann diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen mit begründeter Erklärung wieder aufheben.
Ein Head Management Mitglied kann nur gekündigt werden, wenn über 50% der Stimmen des Head Managements für die Kündigung sind. Sollte die Mehrheitsentscheidung des Head Managements nachgewiesen die Stabilität der Organisation beeinflussen, sind die Vorsitzenden dazu berechtigt, die Entscheidung anzufechten und falls notwendig eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, falls das Head Management nicht vorab zu einer anderen Entscheidung gekommen ist. Executive Director und Operating Director können Stimmen die auf persönlicher Basis beruhen für nichtig erklären und entsprechende Stimmen aus der Abstimmung entfernen lassen, sofern kein entsprechender Gegenbeweis geliefert werden kann. Selbiges kann das Head Management auch mit über 50% der Head Management Mitglieder mit der Stimme des Executive Directors und/oder des Operating Directors durchführen, sofern keine Gegenbeweise vorgelegt werden können.
Entscheidungen des Head Managements sind verbindlich und verpflichtend. Auch wenn jede Position in den jeweils eigenen Bereichen vollständige Handlungsfreiheit hat, so kann die Mehrheit zu einem anderen Ergebnis kommen. Die Aufhebung von bereits erlassenen Änderungen eines einzelnen Head Management Mitglieds ist jedoch nur mit über 70% der Stimmen anzufechten. Die Abteilungsleiter und Manager können die Head Management Entscheidungen in keinem Fall anfechten und können ihre Meinungen und Wünsche nur über das jeweils zuständige Head Management Mitglied in ein Head Management Meeting einbringen lassen. Das jeweilige Head Management Mitglied muss die Stimmen seiner Mitarbeiter und Kollegen beachten und es in einem Head Management Meeting erwähnen.
Das Head Management setzt sich bei Bedarf zusätzlich zu anderen regulären Meetings für ein gesondertes Head Management Meeting zusammen. Hierzu werden alle Head Management Mitglieder eingeladen und es gilt eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht.
Das Head Management ist von der Regelung der Avatarpflicht für Steam und ähnliche Plattformen befreit, sofern das entsprechende Mitglied eine alternative und deutlich sichtbare Kennzeichnung auf dem Profil hinterlegt. Solche Kennzeichnungen könnten zum Beispiel unter dem Namen stehen und Rang at cyrexgaming.com oder Rang @ cyrexgaming.de beinhalten. Grundsätzlich gilt folgendes: Es muss klar erkennbar sein, dass man Mitarbeiter in unserer Organisation ist und welchen Rang man vertritt. Sollte unklar sein, ob die gewählte Kennzeichnung ausreicht, sollte man dies mit der Personalleitung abklären.