Durch die Datenschutzgrundverordnung haben Personen das Recht die von sich gespeicherten personenbezogenen Daten einzusehen. Da wir sicherstellen müssen, dass auch nur diese Person Zugriff erhält, werden gewisse Maßnahmen ergriffen. Sollte keine andere Legitimation möglich sein, setzen wir auf unseren Verifikationsdienst.
Bei der Personenverifikation zur Ansicht von personenbezogenen Daten ohne anderen Legitimationsweg werden keine Daten gespeichert, sondern nur abgeglichen, ob die Daten mit der Zugriffsanfrage übereinstimmen.
Benötigte Daten:
Sind die Daten nicht vorhanden, werden diese auch nicht abgeglichen oder überprüft.
Dieser Verifikationsvorgang muss nur dann durchgeführt werden, wenn eine Person Zugriff zu dessen gespeicherten Daten anfragt und keine andere Legitimation möglich ist. Derartige Anfragen werden nur über Privacy Tickets bearbeitet, die im Privacy Center erstellt werden können.
Im Wiki befinden sich nur Informationen für Endnutzer. Informationen und Anleitungen für Mitarbeiter befinden sich in der Mitarbeiter Dokumentation.
Für diesen Verifikationsvorgang stehen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl: